Hinweis Anzeige zur Maskenpflicht an der Haltestelle

Maskenpflicht: Zwischen (noch großer) Akzeptanz und (zunehmender) Verweigerung

Seit Ende April gilt in Bussen und Bahnen die Pflicht, Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen (umständlich als „MNB“ bezeichnet) zu tragen. Wurden seitdem andere Corona-Regelungen abgebaut oder zurück genommen, wurden sie im öffentlichen Verkehr ausgeweitet: Laut aktueller Änderung der 13. VO zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 10. Juni besteht die Pflicht „in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs (…) sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbesondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden“. Bahnhofsgebäude. Also zum Beispiel auch die Hallen und Bahnsteige von Haupt- und Südbahnhof. Für die Anlagen der VGF heißt das: die Bahnsteige aller 27 unterirdischen U-Bahn-Stationen mit ihren Zugängen (Steintreppen, Rolltreppen, Aufzüge). Nicht betroffen sind B-Ebenen, Unterführungen und die Bahnsteige oberirdischer U-Bahn- und Straßenbahn-Linien.

Ausweitung der Maskenpflicht

Die Ausweitung der Tragepflicht auf Bahnhöfe oder Teile der Stationen ist neu und überrascht einige Fahrgäste. Um sie darauf hinzuweisen und die Pflicht einzufordern, bleibt die VGF bei der positiven Ansprache ihrer Kunden, auch wenn das dem einen oder anderen nicht weit genug geht, wenn man Beschwerden auf dem Facebook- und dem Twitter-Kanal des Unternehmens glauben will. Fahrausweisprüfer und Ordnungsdienst-Mitarbeiter der VGF werden Fahrgäste ohne Maske oder MNB weiterhin ansprechen und sie auf darauf hinweisen, daß richtig getragene Masken Voraussetzung zur Fahrt sind. Außerdem geben sie bei Bedarf frische MNB aus.

Druck auf die VGF

Die VGF steht als U-Bahn- und Straßenbahn-Unternehmen und als großer Infrastruktur-Betreiber – immerhin trägt sie auf neun U-Bahnlinien für 84 Stationen und auf zehn Tram-Linien für 139 Haltestellen die Verantwortung – unter Druck. Denn die Situation rund um die „Maskenpflicht“ ist dreifach kurios: Erstens werden Corona-Regelungen allenthalben abgeschafft, was wiederum jedem die Rückkehr zur Normalität suggeriert. Nur im Öffentlichen Verkehr wird verschärft: war die Maskenpflicht bisher in Fahrzeugen zu beachten, gilt sie seit Mitte Juni eben zusätzlich in Bahnhöfen selbst. Wo genau regelt die genannte 13. VO nicht eindeutig. Sie führt zwar „Bahnhofsgebäude“ auf, auf U-Bahnhöfe mit ihren oft auch als Passagen genutzten B-Ebenen geht sie aber nicht detailliert ein. Deshalb mußte die VGF aus der VO verbindliche und für Mitarbeiter und Fahrgäste gleichermaßen nachvollziehbare Regelungen ableiten. Zweitens werden Verstöße gegen Corona-Regelungen inzwischen immer mehr ignoriert. 15.000 Menschen demonstrieren in Berlin, Masken sind nicht zu sehen, Abstand wird nicht eingehalten. Egal, wenn der Anlass der Demonstration stimmt. Wird der vorsätzliche Verstoß gegen eindeutige Vorschriften aber als normal angesehen und gar nicht mehr thematisiert, ist es schwierig, Fahrgäste in Bus und Bahn davon zu überzeugen, daß Masken hier eben doch noch Pflicht sind. Und drittens wird bei der Forderung, das Maskentragen durchzusetzen, der rechtliche Rahmen ausgeblendet. Die VGF mit ihrem Ordnungsdienst wird von vielen als Teil der staatlichen Exekutive angesehen, der für Kontrolle und Bestrafung von Maskenverweigerern zuständig sei. Fälschlicherweise.

VGF in der Verantwortung

Andererseits kann sie sich nicht ganz entziehen und will das auch gar nicht. In „Corona-Zeiten“ ist eine gut oder sogar voll besetzte S-, U- oder Straßenbahn nicht der Ort, wo man gerne verweilt. Schon unter normalen Bedingungen ist die ungewollte Nähe anderer Menschen nicht für jeden angenehm. Aber: „Muß ich durch“, dachte man sich bisher und eigentlich ging auch immer alles gut. Bis jetzt. Der Corona-Virus aber schafft es, jeden Fahrgast unter Generalverdacht zu stellen, ein potentieller „Super-Spreader“ zu sein. Nicht zuletzt einen selbst, schließlich weiß man ja auch selber in der Regel nicht, ob man das Virus in sich trägt und andere unbewusst ansteckt. Irritierend ist es – auch auf dem Wochenmarkt, wo eine Tragepflicht gleichfalls gilt und man inzwischen mitunter maskiert in der Minderheit ist –, wenn das viele Zeitgenossen nicht anficht. Entweder ist eine Maske nicht vorhanden oder sie dient als Kinnschutz oder Stirnbedeckung. Daß die Nase unter Corona-Aspekten ebenfalls ein kritischer Körperteil des Gesichts ist, wird ignoriert. Und dann muß natürlich telefoniert werden, laut und ausgiebig. Ahnungslosigkeit? Unkenntnis? Gleichgültigkeit? Oder sogar Provokation?

 

Maskenpflicht: bekannt und befolgt…

Im Juli 2020 kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, daß die Maskenpflicht – oder besser: die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) – im öffentlichen Verkehr bekannt ist. Hinweisschilder, daß so etwas in Bussen und Bahnen getragen werden muß, erübrigen sich inzwischen. Wer jetzt ohne Maske oder MNB fährt, der will sie nicht tragen. Sei es aus Unverständnis, weil andere Corona-Regelungen auch gelockert wurden, sei es aus Bequemlichkeit, weil die Dinger bei steigenden Temperaturen keinen Spaß machen, sei es aus purem Protest, weil man in der Maske das Symbol eines verhassten Eingriffs des Staats in seine Privatsphäre sieht. Auch andere Begründungen werden ins Feld geführt: eine Maske mache Pickel (!) oder sie mache die Gesichtserkennung des mobilen Endgeräts unmöglich. Darauf muß man erstmal kommen.

… aber nicht beliebt

Sich an einer Maske abzuarbeiten, ist allerdings der denkbar schlechteste Weg, seiner Unzufriedenheit mit der allgemeinen Situation Ausdruck zu verleihen oder sich als Rebell zu inszenieren. Nach wie vor gilt, daß Masken oder MNB in erster Linie andere Menschen schützen, nicht den Träger. Solidarität heißt nicht „Mir ist alles egal, aber ich profitiere davon, daß andere diszipliniert sind“. Die Maske zu verweigern, ist kein Akt zivilen Ungehorsams oder von Widerstand, auf den man stolz sein kann, sondern Ausdruck eines glatt asozialen Verhaltens. Aber: „Wer die individuellen (…) Freiheiten schätzt, sollte die damit verbundene Verantwortung besser wahrnehmen“, schrieb Peter A. Fischer am 4. Juli in der „Neuen Zürcher Zeitung“. Spricht man in der Bahn Maskenverweigerer auf ihre Verantwortung den Mitmenschen gegenüber an, wird aus dem Eindruck, daß es damit nicht weit her ist, schnell Gewissheit. Es gab auch schon einen ersten Zwischenfall, bei dem VGF-ler die körperliche Aggression junger, männlicher Maskenverweigerer – wer sonst?, möchte man fragen – zu spüren bekamen. An den versuchten – letztlich wohl erfolgten – Totschlag im südfranzösischen Bayonne, dem ein Busfahrer zum Opfer fiel, der nur das tat, was die meisten Fahrgäste von ihm erwarten und was sein Unternehmen von ihm fordert, will man gar nicht denken.

Dabei war die Akzeptanz groß, als die Maskenpflicht am 27. April für den öffentlichen Verkehr – also zunächst die Fahrzeuge – verkündet wurde. Sie ist es – allen Verweigerern zum Trotz – noch heute und das, obwohl Maske und MNB zu Beginn einen schweren Stand hatten: Keine sechs Wochen zuvor hatten Politiker und (deutsche) Experten aller Art verkündet, solche Dinger würden rein gar nichts bewirken. Es wurde April und plötzlich war das, was zuvor sinnlos geredet wurde, das rettende Accessoire. Ja, es konnten einen schon Zweifel beschleichen, ob die ursprüngliche Ablehnung der Maske nicht damit zu tun hatte, daß schlicht keine vorhanden waren. Die Vorhaltung solcher Ausrüstung, ohne Nutzen oder Verwendung absehen zu können, ist keine attraktive Sache. Auch wirtschaftlich nicht. Sei’s drum: von einem Tag auf den anderen trugen Fahrgäste einen wie auch immer gearteten Mund-Nase-Schutz. Die Disziplin war beeindruckend, Mitarbeiter des Ordnungsdiensts der VGF schätzten, daß die Akzeptanz bei 98% (und mehr!) der Fahrgäste lag. Dementsprechend waren Ausnahmen die krasse Minderheit. Das ist, auch an dieser Stelle, einen großen Dank wert.

Was tun gegen Maskenverweigerer?

Die große Mehrheit der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr trägt auch heute Masken oder MNB, von Beschwerden in den sozialen Medien sollte man sich da nicht täuschen lassen. Trotzdem gab und gibt es die Verstöße. Ob sie mehr werden, da die Akzeptanz der Masken durch Rücknahme anderer Corona-Regelungen stetig schwindet, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen. Und erst der Sommer mit warmen Temperaturen in zum Teil nicht klimatisierten, weil älteren Bahnen. Mit den Verstößen kommen besagte Beschwerden und die Forderungen, die VGF müsse die Maskenpflicht kontrollieren und Zuwiderhandlung bestrafen. Diese Rufe nach hartem Durchgreifen, gerne auch mit der Fürsorgepflicht des Unternehmens garniert, stellen eine (noch!) marginale Erscheinung als flächendeckendes Problem da. Funktioniert immer, man muß es nur laut genug tun. Dabei soll das Fehlen von Masken nicht bagatellisiert werden, denn „das Problem dabei ist, dass die Kooperationsbereitschaft der Vernünftigen abnimmt, je öfter sie sehen, dass sich andere darüber hinwegsetzen“, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ am 4. Juli weiter schrieb. Und zwar oft ohne Konsequenzen, muß man hinzufügen. Die VGF hat sich deshalb bewusst zur eingangs beschriebenen positiven Kommunikation entschlossen: Ansprache der Delinquenten und Ausgabe von genau zu diesem Zweck mitgeführten Masken durch VGF-Mitarbeiter. Deshalb auch die ursprüngliche Information „Alle fahren mit Maske.“ auf Plakaten und Infoscreen-Spots. Als bewusste Erweiterung unseres eigentlichen Slogans. Auf die sattsam bekannte Pflicht nochmals hinzuweisen, schien und scheint uns redundant, besonders, wenn es mit der in Deutschland beliebten Androhung von Strafen einhergehen soll. Aus unserer Sicht ist das keine Kommunikation mit mündigen Bürgern, zu denen alle gehören wollen, und als die wir unsere Fahrgäste ansehen.

Apropos „mündige Bürger“: Kurioserweise tauchen inzwischen auch Fahrgastbeschwerden wegen der Durchsagen in den Bahnen auf. Genauer gesagt, wegen ihrer Häufigkeit. Das sei Gehirnwäsche wie in totalitären Systemen, ob die VGF ihre Fahrgäste für dumm oder begriffsstutzig halte? Ob der an sich fragwürdige Vergleich zu totalitären Systemen wiederum Ausdruck einer bürgerlichen Mündigkeit ist, sei dahin gestellt. In diesem Fall informiert die VGF lieber zu oft als zu wenig. Gerade weil die Ausweitung der Maskenpflicht auf Bahnsteige noch nicht so stark im Bewußtsein ist. Wo – außer in den Stationen – kann die VGF besser darauf aufmerksam machen, als während der Fahrt?

Keine Maskenpolizei

Für die VGF hat der Verfasser dieser Zeilen mehrmals betont, das Unternehmen sei keine „Maskenpolizei“, was als „laxe“ Ausdrucksweise nicht überall gut ankam. Tatsächlich drückt diese Ablehnung klar das Gegenteil des Geistes aus, der aus der einen oder anderen Beschwerde spricht: eine Law and Order-Einstellung, die Menschen mit Ge- und Verboten regulieren und abschrecken will. Für diese Zeitgenossen ist denn auch „Alle fahren mit Maske.“ ein missratener und zahnloser Appell. Für sie zählen ständige Kontrolle und scharfe Strafe.

Der Ruf, bei Maskenverweigerung hart durch zu greifen, ist gerade in den sozialen Medien bisweilen schrill. Die Forderung nach Kontrollen und Sanktionen in den Bahnen bedenkt die Umstände, unter denen die VGF tätig werden kann, leider nur unzureichend. Das Unternehmen hat keine ordnungspolizeilichen Kompetenzen. Geldstrafen dürften das wirkungsvollste Mittel sein, um einer nachlassenden Akzeptanz von Masken auf die Sprünge zu helfen, aber solche Strafen kann die VGF nicht verhängen. Auch der Vergleich zum Fahren ohne gültige Fahrkarte hinkt: Die Erschleichung von Beförderungsleistung ist in den Beförderungsbedingungen klar geregelt und damit die Grundlage für Kontrollen und Strafen. Davon kann bei Nichtragen von MNB oder Masken nicht die Rede sein.

Frankfurt an der Bußgeld-Spitze

Mag die VGF nicht zur Erhebung von Ordnungsgeld berechtigt sein, die Landes- oder Stadtpolizei sind es. Und beide sind in Frankfurt keineswegs untätig: Allein im April wurden in der Stadt Bußgelder in Höhe von 410.000 € verhängt. Laut einer Statistik des Magazins „Der Spiegel“ liegt Frankfurt damit vor Stuttgart (382.000 €) und Duisburg (350.000 €) an der bundesdeutschen Spitze. In der „Frankfurter Neuen Presse“ vom 18. Juni war zu lesen, daß der Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts daraus keine ausgeprägte Maskenmuffelei am Main ableitet, sondern den Betrag als „Resultat harter und andauernder Arbeit“ der Landes- und Stadtpolizei sowie der Bußgeldstelle des Ordnungsamts ansieht.

Dazu passend veröffentlichte die Stadtpolizei am 2. Juli 2020 ihre Drei-Monats-Statistik zu Corona-Kontrollen: 28.726 Gewerbe- sowie 11.873 Gaststättenkontrollen, 8.274 Mal wurde in Grünanlagen und Spielplätzen kontrolliert, 949 Mal in Sisha Bars. Das alles resultierte in 2.434 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon alleine in 2.136 Fällen wegen Verstoßes gegen die Kontaktsperre. Aber: In der Drei-Monats-Statistik und in der Summe von 410.000 € sind besagte Verstöße von Gewerbetreibenden enthalten und solche gegen Kontaktbeschränkungen. Beide sagen allenfalls indirekt etwas über Kontrolle und Bestrafung von Maskenverweigerern in Geschäften oder U-Bahnen aus, denn hier gab es bislang keine polizeilichen Kontrollen. Die VGF steht in Kontakt mit der Polizei, um das zu ändern, in welcher Form gemeinsame Kontrollen stattfinden können, ob kulant oder schon mit Durchgriff, ist bis jetzt nicht entschieden.

Hausrecht

Bleibt das Hausrecht, auf dessen Grundlage die VGF Maskenverweigerern sehr wohl die Mitfahrt verwehren kann. Tatsächlich behält sich das Unternehmen vor, dieses Recht – wenn nötig mit Unterstützung der Polizei – durchzusetzen. Aber wie? Womöglich handgreiflich? Wurde im März fassungslos kritisiert, daß unsere Fahrausweisprüfer noch Tickets kontrollierten – sie haben sie in die Hand genommen! –, sollen jetzt, zumindest wenn es nach einigen Beschwerdeführern geht, Maskenverweigerer auch mit körperlichem Einsatz aus der Bahn „entfernt“ werden. Vorgeblich im Interesse der anderen Fahrgäste. Es darf bezweifelt werden, daß solche Eskalationen Sinn haben oder es bei anderen Fahrgästen wirklich auf Zustimmung stößt, wenn die Bahn minutenlang steht und man Zeuge eines Polizei-Einsatzes wird. Daß der Fahrplan zur Makulatur zu werden droht, sei nur der Vollständigkeithalber erwähnt.

Nach Beobachtungen der VGF kommt es zu solchen Fällen bis jetzt so gut wie nie: Die wenigen Maskenverweigerer lassen es nicht auf Eskalation ankommen, sondern steigen aus. Und nehmen dann womöglich ohne weitere Beanstandung die nächste Bahn, weil die VGF keine flächendeckende 24-Stunden-Überwachung ihrer Anlagen und Züge garantieren kann. Das ist nur in einem Überwachungsstaat möglich, aber den wünscht sich in Deutschland niemand herbei. 

Weitere Fahrgast-Information

Die VGF wird weiter auf die veränderte Situation aufmerksam machen: Fast alle Fahrgäste haben sich an Masken oder MNB in den Bahnen gewöhnt, auf dem Bahnsteig ist das Accessoire aber flugs unters Kinn oder auf die Stirn geschoben. Wenn jetzt die Tragepflicht auch die Bahnsteige und Zugänge umfasst, wird mancher sich umgewöhnen müssen. Lautsprecher-Durchsagen in Stationen und Bahnen, Informationen auf den Zugzielanzeigern und über andere Informationskanäle machen auf die Ausweitung der Tragepflicht aufmerksam. Auch Fahrausweisprüfer und Ordnungsdienst bleiben im Einsatz.

Spiegel der Gesellschaft

Zu beobachten ist leider auch, daß nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VGF, die in der Öffentlichkeit stehen, sich immer so verhalten, wie es Fahrgäste und die VGF erwarten oder das Unternehmen kommuniziert. Beschwerden und Hinweise auf den sozialen Medien der VGF machen darauf aufmerksam: Durchsagen in den Bahnen seien zu selten – das sehen andere Fahrgäste anders, siehe oben -, „maskenlose“ Fahrgäste werden nicht konsequent angesprochen. Fahrgästen, die sich ihrerseits an die Vorgaben halten, fehlt dafür jedes Verständnis, obwohl es eben eine Frage der Subjektivität ist, ob Durchsagen als zu selten oder enervierend häufig wahrgenommen werden.

Allerdings ist die Belegschaft der VGF hiermit nur das Spiegelbild der Gesellschaft, in der Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit vorkommen, obwohl ein anderes, ein aufmerksameres und rücksichtsvolleres Verhalten wünschenswert wäre. Und sogar nötig wäre, denn der öffentliche Verkehr kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht garantieren, das ungute Gefühl fährt bei vielen Fahrgästen mit, bei vielen führt es sogar zur Entscheidung, auf die Jahreskarte zu verzichten und aufs Auto umzusteigen. Eine Entwicklung, die sich bei der VGF und in der Stadt niemand wünschen kann. Gerade deshalb ist es wichtig, daß alle, auf die es ankommt, sich an die wenigen Regeln und Vorgaben halten, die ein Verkehrsbetrieb wie die VGF noch zur allgemeinen Sicherheit oder Verbesserung der Situation in Bahn, Bus oder Station machen kann. Die VGF bleibt am Ball, aber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Kundenkontakt stehen, einen Aufpasser an die Seite zu stellen, weil ein verschwindend kleiner Teil von ihnen nachlässig ist, ist keine Lösung.

Ausblick

Wie geht es weiter? Kommt eine zweite Welle? Droht damit ein weiterer „Lockdown“ mit Auswirkungen auf den Bahn-Betrieb? Das weiß niemand. Aber die gesundheitliche Bedrohung durch Corona wird nicht über Nacht verschwinden. Ebenso wenig die Pflicht, im öffentlichen Verkehr – in Fahrzeugen und Bahnhöfen bzw. in Teilen der Stationen – MNB zu tragen. Zumindest solange, wie kein Impfstoff für eine umfassende Immunität der Gesellschaft sorgt, wird uns, die Verkehrsbetriebe und die Fahrgäste, diese Pflicht begleiten. Sie wird lästiger werden, je weiter Regelungen in anderen Bereichen zurück genommen werden. Was andersherum heißt: Die Bereitschaft, sie trotzdem zu befolgen, muß hoch bleiben.

Bernd Conrads
B.Conrads@vgf-ffm.de
15 KOMMENTARE
  • Sven
    Gepostet am 13:07h, 02 Juli Antworten

    Ein schöner Artikel, der das Dilemma vor dem die VGF steht gut zusammenfasst. Nichts tun wird als Akzeptanz der Maskenverweigerung gesehen, Eingreifen führt schnell zur Eskalation. Am Ende ist falsch egal wie man es macht.
    Auch die Ausreden der „Aluhut“-Fraktion sind schön beschrieben und in den sozialen Medien leicht nachprüfbar (wenn auch nicht nachvollziehbar).^^

    Die Aussage „15.000 Menschen demonstrieren in Berlin, Masken sind nicht zu sehen, Abstand wird nicht eingehalten. Egal, wenn der Anlass der Demonstration stimmt.“ finde ich aber schwierig.
    Das Demonstrationsrecht (und die dazugehörigen Verpflichtungen) haben in einer freien Demokratie nicht nur die, deren Anlass man für stimmig hält – das ist, wenn man so will, der Preis der Freiheit.

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 13:42h, 02 Juli Antworten

      Danke für das „Feedback“. Ihr Hinweis, daß die Aussage zu Demonstrationen, die in der Tat unabhängig vom Inhalt zu unseren Freiheitsrechten gehören, schwierig ist, ist berechtigt. Ganz sicher ist es nicht meine Absicht, Demonstrationen nach ihrem Anlaß, Ziel oder auch Veranstalter zu bewerten. Das soll auch in diesem Text nicht geschehen.

  • Olaf
    Gepostet am 20:14h, 08 Juli Antworten

    Manchmal möchte ich die Totalverweigerer und jene, die nur den Mund bedeckt haben, direkt darauf ansprechen. Ich lasse es lieber. Auf der Fahrt vom Rehasport nach Heddernheim hatte ich am 08.07.2020 auch zwei Männer mit unbedeckter Nase. Gut, eigentlich trage ich die Maske auch nur noch aus Solidarität. Der Antikörpertest nach durchgemachter Erkrankung mit moderatem Verlauf weist 162 AU/ml aus. Damit bin ich bis auf weiteres immun und falle eigentlich aus der Infektionskette heraus. Ich spende sogar Blutplasma bei CSL Plasma um künftig schwer Erkrankten mit den aus meinem Blut gewonnen Antikörpern zu helfen.

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 10:35h, 20 Juli Antworten

      Ich war kürzlich selber in Dienstkleidung in der U-Bahn und habe Fahrgäste angesprochen. Die Reaktionen waren unterschiedlich: Eine junge Dame (Teenager) wurde fast rot, weil sie schlicht vergessen hatte, die Maske aufzusetzen. Ist mir auch schon passiert. Ich wunderte mich dann eine Fahrt lang über die bösen Blicke, hat gedauert, bis es mir dämmerte. Zwei junge Männer machten einen auf cool, hatten aber auch Masken dabei und folgten meinem Hinweis ohne Murren. In einer Station meinte eine Frau mittleren Alters, es sei eine Unverschämtheit von mir, sie zu belehren. Sie setzte sich auf eine Bank und starrte demonstrativ auf eine Wand.

      Das war tagsüber. In einer S-Bahn, abends, habe ich aber auch erlebt, wie zwei Begleiterinnen des DB-Service übel angegangen und beleidigt wurden. Es blieb bei Worten, aber es war klar, daß die beiden jungen Kolleginnen eindeutig zu schlecht bezahlt werden, um sich während ihrer Schicht so etwas anzuhören. Da sie nicht locker ließen, haben sich die zwei jungen Maskenverweigerer tatsächlich getrollt und die Bahn verlassen – war ihnen wohl zu peinlich, von zwei Frauen vor versammelter Mannschaft in den Senkel gestellt zu werden.

  • Silke Jantz-Naeem
    Gepostet am 22:09h, 15 Juli Antworten

    Ich fahre jeden Tag auf der Straßenbahnlinie 11 und mit anderen Bahnen. Ich kann nur sagen, dass nur ein verschwindend geringer Teil der vgf-Ordner NICHT NACHLÄSSIG ist – die meisten kümmert es überhaupt nicht, ob Fahrgäste eine Maske tragen oder nicht. Ich habe es in den letzten 6 Wochen nur ein einziges Mal erlebt, dass tatsächlich jemand auf die fehlende Maske angesprochen wurde! Die Tätigkeit der Ordner beschränkt sich in der Regel darauf, zu viert zusammenzustellen und zu quatschen… Als ich heute Abend die Ordner in meiner Bahn darauf ansprach, warum sie die „unmaskierten“ Gäste nicht ansprechen, bekam ich als Antwort, das sei nicht ihre Aufgabe – krasser Gegensatz zu dem, was hier im Artikel publiziert wurde. Ich gehöre aufgrund einer Autoimmunerkrankung zur Hochrisikogruppe, muss aber leider Bahn fahren, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Ich persönlich habe keine Lust, dass meine Gesundheit von den Verweigerern aufs Spiel gesetzt wird und die Gesundheit der Fahrgäste bei so vielen VG-Mitarbeitern anscheinend nicht hoch im Kurs steht. Sehr enttäuschend in puncto Kundenservice! Auch frage ich mich, warum im Artikel steht, man sei im Dialog mit der Polizei, wenn im Juni bereits in der Regionalpresse zu lesen war, dass die vgf die Maskenpflicht mit Hilfe der Polizei durchsetzen werde? Alles nicht sehr stringent – viel Gerede, aber unterm Strich ist wie so oft niemand verantwortlich..

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 09:59h, 20 Juli Antworten

      Ihre persönlichen Beobachtungen decken sich nicht den meinen Und ich fahre jeden Tag S- und U-Bahn. Ich möchte Ihre Schilderungen damit keineswegs als unzutreffend bezeichnen, aber anmerken, daß es auch andere Beobachtungen und anderes Verhalten der Kollegen gibt.

      Die kolportierte Aussage der VGF-ler, sie seien nicht zuständig, ist falsch. Sie sind es und werden von der VGF auch entsprechend informiert, daß Masken-Kontrolle zu ihren Aufgaben gehört. Daher werde ich Ihren Kommentar auch der zuständigen Abteilung weiterleiten, denn gerade einem Fahrgast gegenüber ist diese Aussage nicht akzeptabel. Sie widerspricht in der Tat allen Bemühungen der VGF, die ich in diesem Blog dargelegt habe.

      Was die Zusammenarbeit mit der Polizei angeht: Die Information, daß wir eine solche wünschen und mit der Polizei sprechen, stammt von der VGF selbst. Bislang können wir leider kein Ergebnis präsentieren, was für uns und unsere Fahrgäste eine schlechte Nachricht ist. Mit mangelnder Stringenz oder Drücken vor Verantwortung hat das aber nichts zu tun.

      • Linda
        Gepostet am 08:18h, 07 August Antworten

        Hallo,

        Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht wie Frau Jaentz-Naeem.
        Inzwischen habe ich in der B- Ebene der Hauptwache mehrfach Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ohne eigenen Maskenschutz gesehen. Das ist kein vorbildliches Verhalten und bewegt sicher niemanden dazu die Regeln einzuhalten.

        • Bernd Conrads
          Gepostet am 12:17h, 07 August Antworten

          Hallo, Linda!

          Ja, Masken zu tragen, auch da, wo es nicht vorgeschrieben ist, wäre ein sehr vorbildhaftes Verhalten. Aber im letzten Satz des ersten Absatzes steht: „Nicht betroffen sind B-Ebenen, Unterführungen und die Bahnsteige oberirdischer U-Bahn- und Straßenbahn-Linien.“ Ich kann es keinem Mitarbeiter verübeln, daß er oder sie während der Arbeit bei diesen Temperaturen – wir reden von Acht-Stunden-Schichten im Hochsommer – da, wo es nicht Vorschrift ist, auf Masken verzichtet.

          • Carina
            Gepostet am 20:19h, 20 August

            Sie schreiben: Nicht betroffen sind oberirdische U-Bahn- und Straßenbahnlinien.

            Zugleich berichtet die FR: „ Maskenpflicht in Hessen gilt auch auf oberirdischen Bahnsteigen“ – bezogen auf eine Kontrolle an der U-Bahnstation Schäfflestraße.

            Was gilt nun? Verbunden mit den anscheinend abweichenden Regelungen für S-Bahnen ist die Verwirrung der Fahrgäste perfekt – und die Akzeptanz verloren.

            Und zu den Mitarbeitern meine Erfahrung: Mitarbeiter (nicht alle, aber deutlich mehr als Einzelfälle), die auch während der Fahrkartenkontrolle und nachdem man sie darauf angesprochen hat, es in den Bahnen nicht für nötig befinden, Masken auch über die Nase zu ziehen.

            Dass Kontrolleure Fahrgäste auf das Tragen von Masken ansprechen, die Hoffnung habe ich aufgegeben. Aber auch noch mit schlechtem Beispiel voran gehen….

          • Bernd Conrads
            Gepostet am 09:05h, 21 August

            Es gilt unsere Aussage: Maskenpflicht auf unterirdischen Bahnsteigen und den Zugängen. Nicht auf oberirdischen Bahnsteigen. Wenn eine Zeitung etwas anderes schreibt, ist das höchst ärgerlich, aber keine uneinheitliche Informationspolitik der VGF. Im konkreten Fall haben unsere Mitarbeiter auf dem Bahnsteig der Schäfflestraße Fahrgäste angesprochen und gebeten, mehr Abstand zu halten. Geld wurde nicht kassiert, die „FR“ hat das schlicht mißverstanden und falsch geschrieben, leider auch ohne Nachfrage. Zum Verhalten unserer Kontrolleure habe ich inzwischen sehr oft Stellung genommen: die Vorgabe an die Mitarbeiter ist eindeutig.

  • Maria Fant
    Gepostet am 10:07h, 23 Juli Antworten

    Kommt mal irgendwer darauf, dass es viele Menschen gibt, die aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen schlicht eine Bedeckung der Atemwege tragen KÖNNEN??? Ein Attest vom Arzt müssen sie nicht vorzeigen, weil das unter ärztliche Schweigepflicht fällt und KEIN Verkehrsbetriebsmitarbeitender das Recht hat, die Vorlage zu verlangen. Wenn dann die Beförderung des „Unmaskierten“ verweigert wird, ist das ein Akt NICHT HINZUNEHMENDER DISKRIMINIERUNG von Kranken!

    • Maria Fant
      Gepostet am 10:08h, 23 Juli Antworten

      KEINE Bedeckung der ATemwege tragen können., Sorry

      • Elias
        Gepostet am 17:18h, 17 August Antworten

        Stimmt, glaube ich, aber das erschwert die Kontrollen deutlich. Dann könnte doch jeder sagen, er könne keine Maske tragen. Wie soll man das dann ändern?

        • Elias
          Gepostet am 17:20h, 17 August Antworten

          Schade jedoch, dass Herr Conrads nicht auf Kritik antwortet. Seine bisherigen Antworten sind sehr kundenfreundlich gewesen, ebenso der Artikel selbst, aber ein Kommentar zu ignorieren bringt nichts. Ich kann mir allerdings denken, dass es in einem grossen Unternehmen, wie es die VGF ist, die Meinung des Unternehmens festzuhalten ohne sie zu personalisieren. Möglicherweise liegt es daran, was sehr schade ist.

          • Bernd Conrads, VGF
            Gepostet am 12:12h, 18 August

            Ich wußte nicht recht, was ich auf den Kommentar von Maria Fant antworten sollte. Nein, die VGF diskriminiert keine kranken Fahrgäste durch Nichtbeförderung. Ja, dann kann jeder behaupten, er sei erkrankt und müsse keine Maske tragen, denn selbstverständlich darf die VGF keine Atteste einfordern. Das Problem: das klingt wie ein Rezept, wie jeder Maskenverweigerer die VGF und die Fahrgäste, die sich an die Tragepflicht halten, vorführen kann. Schreibt man nicht gerne als Unternehmenssprecher. Also dachte ich mir, ich schlafe nochmal über die Antwort, vielleicht, so hoffte ich, fände ich eine bessere Formulierung. Darüber… habe ich sie von meinem Schirm verloren. Und eine bessere Antwort ist mir auch nicht eingefallen. Sagt uns ein Fahrgast, er sei erkrankt und aus medizinischen Gründen von der Tragepflicht befreit, müssen wir das akzeptieren. Wir setzen auf den guten Willen der Menschen und ihre Ehrlichkeit, obwohl die Erfahrungen bei Fahrscheinkontrollen zeigen, daß es damit bei erschreckend vielen Zeitgenossen nicht weit her ist. Aber eine andere Möglichkeit bleibt nicht.

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