Polizei mit Masken laufen durch die B-Ebene

Fortsetzung folgt: Masken-Kontrollen in U-Bahn und U-Bahn-Stationen

Der Arzt habe ihr “verboten” eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der Bahn sei sie schon zweimal umgekippt, weil sie keine Luft bekomme. Nein, das Attest, das ihr bescheinigt, von der Pflicht, eine Maske – oder eben eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) – zu tragen entbindet, habe sie nicht dabei. Gleichwohl: Ein entsprechendes „Teil“ baumelt derweil ungenutzt am Handgelenk.

Für die Landespolizisten, die sich am 3. September an der gemeinsamen “Masken-Kontrolle” mit der VGF in U-Bahnen und U-Bahnstationen beteiligen, klingt das irgendwie vertraut. In der Tat haben sie das Recht, das Attest der alten Dame in der U-Bahn einzusehen, sie ihrerseits ist verpflichtet, diese Bescheinigung mitzuführen, was sie in diesem Fall nicht tut. Im Zweifel kann sie sie auch im Nachgang vorlegen, wenn die Anzeige eintrudelt, die die Polizei wegen des Verstosses gegen die Corona-Landesverordnung aufnehmen kann. Diesmal ergeht Gnade vor Recht, die Beamten belassen es bei der Ermahnung, das Attest bei sich zu haben, wenn sie künftig Busse und Bahnen nutzt.

Kulanz-Spielraum

Wie immer in Fällen, in denen Kulanz waltet: ob der oder die “Richtige” davon profitiert, ist ungewiß. So wie in der vergangenen Woche bei einer jungen Frau in der U2: Die zu diesem Zeitpunkt mit der VGF kontrollierenden Stadtpolizisten steigen an den vorderen Türen der U-Bahn ein, so daß sie, die weiter hinten sitzt, nur von einem VGF-Mitarbeiter ohne weitere Konsequenzen auf die fehlende Maske hingewiesen wird. Sie nimmt das ungerührt zur Kenntnis, kommt der Bitte aber nach. Kaum verläßt die Dienstgruppe an der nächsten Station den Zug, nimmt sie die Bedeckung wieder ab – ohne mit der Wimper zu zucken. Der betreffende VGF-Mitarbeiter, der das noch im Augenwinkel sieht – leider sind die Türen in dem Moment schon wieder geschlossen –, ärgert sich bis heute darüber, daß seine (Kunden-)Freundlichkeit derartig frech verspottet worden ist. Und er wird auf absehbare Zeit den Kulanz-Spielraum, den das Unternehmen ihm gibt, nicht ausschöpfen. Wer immer, vielleicht durch Pech oder unglückliche Umstände, in eine Situation kommt, in der er auf den “Goodwill” eines Fahrausweisprüfers oder eines Polizisten hofft und sich ärgert, daß die “Obrigkeit” stur nach Vorschrift vorgeht, kann sich bei Menschen wie der jungen Dame in der U2 bedanken.

Zurück zum 3. September: Die Kontrolle ist die bisher größte gemeinsame Aktion in Frankfurt. Rund 30 Beamte der Landespolizei, unter ihnen Bereitschaftspolizisten, sind mit der VGF unterwegs. Sieben Dienstgruppen, die neben den Polizisten aus Ordnungsdienst und Fahrausweis-Prüfdienst der VGF bestehen, sind an diesem Spätvormittag in der U-Bahn im Einsatz.

Betteln ums Bußgeld

Insgesamt gehen die Beamten wie oben beschrieben kulant vor. Wenn die Nase nicht bedeckt ist, was eine Mund-NASEN-Bedeckung eigentlich sinnlos macht, bleibt es meist bei einer Ermahnung. Tatsächlich könnten sie das in der hessischen Landesverordnung vorgesehene Bußgeld von 50 € auch in diesen Fällen erheben. Gerade Polizisten, die den Streifendienst gewohnt sind, wählen dagegen einen kommunikativen Ansatz. Wer es aber zu weit treibt, muß dann doch zahlen. Wie die junge Dame auf dem Bahnsteig in der Station “Südbahnhof”. Der Aufforderung eines Mitglieds des VGF-Ordnungsdiensts, die Maske aufzuziehen, kommt sie mürrisch und “gerade so” nach. Danach steht sie von der Sitzbank auf und schlendert Richtung Bahnsteigende, wo sie keinen Ordnungsdienst vermutet. Die Maske ist da schon wieder runter. Den Polizeibeamten ist das denn doch zu viel, wer so um die Strafe bettelt, dem wird an diesem Tag geholfen.

Frankfurts teuerster Fahrschein

Den Vogel schießt aber ein anderer Fahrgast ab: Er hat in der U-Bahn nicht nur auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet, sondern lässigerweise auch gleich auf einen Fahrschein. Macht zusammen 110 €, vermutlich die teuerste Einzelfahrt in Frankfurt, in dieser Form allerdings nicht am Automaten erhältlich.

“Beifang”

41 Verstöße gegen die Pflicht, in den U-Bahn-Zügen und auf den Bahnsteigen der unterirdischen Stationen Masken oder MNB zu tragen, nehmen die Dienstgruppen in rund zwei Stunden auf, eine kleinere Truppe aus VGF-Mitarbeitern und Stadtpolizisten hatte am Tag zuvor in der gleichen Zeitspanne 26 Verstöße notiert. Doch die Landespolizei findet nicht nur Maskenverweigerer: als “Beifang” nehmen die Beamten drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf, in zwei Fällen ist die festgestellte Rauschgiftmenge so groß, daß die Beamten von Handel ausgehen, im dritten Fall ist es “nur” Besitz. Auch einen Fall von unerlaubtem Waffenbesitz registrieren die Beamten, gegen einen Maskenverweigerer lag ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vor. Die Handschellen klicken noch im Zug.

Zeitaufwendig ist mitunter die Feststellung von Personalien, besonders wenn der überprüfte Fahrgast keine Dokumente dabei hat (oder dabei haben will?) und falsche Angaben zur Wohnadresse macht. Die kann die Polizei sofort prüfen, für den Mann ist die runterhängende Maske damit möglicherweise der Beginn von einer ganzen Menge Ärger. Und auch der Verweis auf seine bulgarische Muttersprache hilft ihm nicht: die VGF-Kollegin spricht Serbisch und kann sich damit recht gut mit ihm verständigen.

Ein ähnliches Bild bietet sich der Dienstgruppe aus Stadtpolizei und VGF, die noch am selben Tag zwischen 16 und 19 Uhr auf der “A-Strecke” (U1, U2, U3, U8) unterwegs ist: 43 Maskenverweigerer, die meisten auf den Bahnsteigen. Da auch hier der Fahrausweis-Prüfdienst beteiligt ist, fallen unter den Maskenverweigerern gleich neun Personen ohne gültigen Fahrausweis auf, für die der Spätnachmittag richtig teuer wird.

Vorbildfunktion

Für die VGF ist die absolute Zahl der registrierten Verstöße nicht die entscheidende Größe, um den Erfolg dieser Kontrollen zu messen. Es geht darum, Flagge und Präsenz zu zeigen. Und zwar nicht nur denjenigen, die sich über die Pflicht zum Tragen einer Maske oder einer MNB hinwegsetzen, weil sie glauben, für sie würde die Verordnung nicht gelten, sondern auch – und gerade – den anderen, die sich an diese Pflicht halten, auch wenn ein Stück Stoff vor Nase und Mund gerade im Sommer nicht unbedingt angenehm ist. Wie sollen VGF und andere Verkehrsbetriebe ihre Fahrgäste davon überzeugen, die bisweilen ungeliebte Maskenpflicht zu befolgen, wenn sie massenweise Verweigerer ohne Konsequenzen davon kommen lassen? Das Verhalten der frechen U2-Dame ist auch vor diesem Hintergrund fatal. Man würde sich freuen, wenn andere Fahrgäste sie auf ihr Verhalten aufmerksam machten, doch steht zu befürchten, daß die meisten derjenigen, die ihrerseits Masken tragen und sich über Maskenverweigerer ärgern, nicht einmal in diesem krassen Fall selbst das Wort ergreifen –vielleicht aus Scham, aus Angst vor Konfrontation oder aus dem Gefühl heraus, daß es nicht ihre Sache sei.

Weitere Kontrollen

Die VGF steht mit Landes- und Stadtpolizei in Kontakt, um gemeinsame Kontrollen zu verstetigen bzw. zu wiederholen. Auch Kontrollen zu anderen Zeiten, gerade im Abend- und Spätverkehr, werden geprüft. Hier ist die Zahl der Maskenverweigerer nicht nur höher, hier fährt auch ein unbestreitbares Konfliktpotential in den Bahnen mit. Niemand ist scharf auf Krach und Auseinandersetzung in U-Bahn-Zügen zwischen Polizei und VGF-Ordnungsdienst auf der einen und möglicherweise renitenten Maskenverweigerern auf der anderen Seite. Aber: Kann es sich unser Staat leisten, einen als wichtig erachteten Teil einer gültigen Landesverordnung nicht durchzusetzen, weil diese Durchsetzung vielleicht Konflikt und Ärger bedeuten könnte?

Die Frage ist, man merkt es, rhetorischer Art. Bei den bisherigen Kontrollen gab es wohl vereinzelt verbalen Protest, aber keine Zwischenfälle. Das lag auch am geballten Auftreten von Landes- und Stadtpolizei. Die mag einerseits nicht jedem Fahrgast geheuer sein, sie läßt aber andererseits keinen Zweifel an der Entschlossenheit der Polizei. Und das ist auch aus Sicht der VGF gut so.

Wiederaufnahme der Stations-Kontrollen

Auch die Kontrolle von Fahrscheinen hat die VGF am 3. September wieder aufgenommen. Die erste Aktion, bei der über zwei Stunden die Fahrscheine aller aus- und zusteigenden Fahrgäste kontrolliert wurden, fand an der Station „Leipziger Straße“ statt. Ergebnis der ersten Prüfung seit dem „Corona-Lockdown“: 40 Personen ohne gültigen Fahrschein wurden erwischt, das entspricht einer Quote von 5,2 %.

Die VGF wird diese Kontrollen, für die sie ein eigenes Hygiene-Konzept erstellt hat, fortsetzen.

Weitere Kontrolle 

Aktueller Nachtrag: Polizei und VGF haben vom 15. September an ihre gemeinsamen Masken-Kontrollen fortgesetzt. Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag war die Stadtpolizei beteiligt, Donnerstagvormittag die Landespolizei.

Bei dieser rund zweistündigen Kontrolle wurden 45 Verstöße festgestellt, in neun Fällen stellte der begleitende Fahrausweis-Prüfdienst der VGF auch noch das Fehlen eines Tickets fest, was das Ordnungsgeld von 50 € wegen Nichtragens der Maske um die 60 € des Erhöhten Beförderungs-Entgelts erhöhte. Die Landespolizisten stellten darüber hinaus zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzt fest, eine Anzeige wurde wegen Beleidigung der Beamten aufgenommen.

Am Dienstag hatte eine kleinere Dienstgruppe mit der Stadtpolizei in zwei Stunden 17 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, ein Fahrgast war nicht nur ohne Mund-Nase-Bedeckung, sondern auch ohne Fahrschein unterwegs.

Polizei und VGF setzen die gemeinsamen Kontrollen der Maskenpflicht in Bahnen und unterirdischen Stationen fort.

Bernd Conrads
B.Conrads@vgf-ffm.de
11 KOMMENTARE
  • Jörg Preger
    Gepostet am 16:02h, 08 September Antworten

    Hallo,
    das scheint in der Linie 11 keine großen Auswirkungen zu haben.
    Zwei Fahrten gestern – 7.9.2020 – um 10:30 Schwedlerstraße bis Römer und 11:30 Römer bis Schwedlerstraße: Ca. 15-20% der Fahrgäste hatten kiene Maske auf oder diese am Hals hängen.
    Da fühlt man sich richtig sicher…..

  • B. Conrads
    Gepostet am 16:18h, 08 September Antworten

    Hallo, Jörg!

    Ja, da haben Sie leider Recht. Nachhaltige Wirkung funktioniert irgendwie anders. Aber was will man machen, wenn selbst ein freundlicher Hinweis, der dem Fahrgast 50 € spart, verhöhnt wird? In jedem Zug rund um die Uhr Begleitung? Klappt nicht. Und ich weiß auch nicht, ob das wünschenswert wäre.

  • Baumeister
    Gepostet am 12:54h, 10 September Antworten

    Heuchler gibt es überall. Auch bei den „Masken-Fans“, es sind jene, die im Urlaub ausgelassen, ohne Maske und Abstandsgebot feiern und sich, mangels Freizeitaktivitäten oder beruflicher Herausforderung, als „Masken-Polizei“
    betätigen. Es sind eben solche Personen, die sich gerne aufspielen, aber nur wenn es nicht um ihre eigenen
    Freiheitsrechte geht, sondern um die, der anderen. Aber wehe, man würde diesen Heuchlern, ihren Urlaub
    untersagen wollen. Irgendeine Institution oder Firma wird es schon geben, die sich instrumentaliseren lässt, von
    Heuchlern. Ja, es ist wichtig diese Regeln einzuhalten, ja der Virus ist gefährlich, aber daraus ein Staatsakt,
    eine Medienhetzkampagne zu machen, hilft niemandem.

  • Keppeler
    Gepostet am 15:42h, 10 September Antworten

    Naja die Straßenbahn 11 ist die mit Abstand krasseste Bahn die ich in diesem Zusammenhang erlebe. Ich fahre nur ÖPNV und in keiner anderen ist der Prozentsatz der Verweigerer so hoch! Die Kontrolleure geben sich auch mit nur Mundbedeckung zufrieden. Darauf angesprochen bekommt man zur Antwort sie würden sie sowieso gleich wieder runter ziehen. Aber Polizei habe ich in all der Zeit nicht einmal in der 11 erlebt! Die Stadt könnte in dieser Bahn ihre Kassen füllen. Leider werden schon Kinder frech, wenn man sie freundlich bittet die Maske auch über die Nase zu ziehen.
    Hier hilft nur Präsenz und Kontrollen mit Bußgeldern fürchte ich.

  • Giancarlo
    Gepostet am 20:46h, 23 September Antworten

    Maskenpflicht gilt für alle kein Kommentar

  • Besorgt
    Gepostet am 10:33h, 30 September Antworten

    Die Quote der Verweigerer und Falsch-Träger ist teilweise 50% oder mehr, insbesondere auf Zuwegen zu unterirdischen Stationen und an Bahnsteigen. ALLE Linien haben Probleme, nicht nur die 11. Ich spreche die Leute immer wieder an. Sehr wenige ziehen dann die Maske an oder hoch. Aber auch VGF-Mitarbeiter fallen darunter. Da muss man sich dann nicht wundern… Ich fühle mich ständig bedroht in meiner Gesundheit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kontrolleure nicht auch das Bußgeld gegen Verstöße der Maskenpflicht selbst erheben können. So ließe sich die Quote erhöhen. Es sind unabhängig auf verschiedenen Linien die VGF-Kontrolleure, Polizisten, usw. unterwegs. Auch sind 50€ viel zu wenig. Und wenn dann noch Kulanz an der Tagesordnung ist, dann wird das Tragen schon mal gar nicht ernst genommen. Die Ausreden: ich esse, ich trinke etc. kotzen mich an. Ich habe beobachtet: jemand trägt Maske (und zwar richtig) , nimmt Handy, fängt an zu tippen und zieht für das Tippen die Maske aus. Solche Leute sehen also mit Mund und Nase… Kein Wunder, dass die Krankenzahl steigt! ÖPNV ist der größte Verbreiter des Virus!

  • B. Conrads
    Gepostet am 11:38h, 30 September Antworten

    Viele Ihrer Beobachtungen sind richtig, andere – und einige Ihrer Rückschlüsse – nicht. Zu einzelnen Punkten ein paar Anmerkungen:

    – Die Polizei hat bei ihren Kontrollen „Trinker“ oder „Esser“ aus der Station geschickt. Reaktion? Völliges Unverständnis. „Ich esse doch nur mal eben…“ Auch Telefonieren scheint für viele maskenlos nicht möglich zu sein.

    – Insgesamt stellen wir bei den Kontrollen fest, daß auch auf Bahnsteigen und Zugängen die Maskenpflicht mehr als zu Beginn ihrer Einführung beachtet wird. Hier gilt: viele wollen sie schlicht nicht tragen, vielle tragen sie auch bewußt falsch und damit wirkungslos. Daher befürworten wir weitere Kontrollen. Daß dabei auch kulant vorgegangen wird, möchte ich nicht schlecht reden lassen, obwohl die Problematik klar ist: Kulanz bei renitenter Weigerung, die aber bei der einzelnen Kontrolle nicht als solche zu erkennen ist? Schwierig…

    – Verstöße unserer eigenen Mitarbeiter sind auch aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

    – die 50 € sind Teil der hes. Regelung in der Landesverordnung. Gerade hat „die Politik“ wieder versucht, einheitliche Sätze zu erlassen und ist schon daran gescheitert, weil manche Bundesländer nicht mitziehen.

    – Bußgelder im Rahmen der Landesverordnung können nur die Polizeibehörden verhängen, nicht der Ordnungsdienst eines Verkehrsbetriebs.

    – der ÖPNV als größter Verbreiter des Virus? Wohl kaum. Was in Bussen und Bahnen passiert ist nichts gegen private Feiern, z.B. „Großhochzeiten“ oder Party-Urlaub, wo es keinen Abstand und auch keine Masken gibt, als ob Corona nie existiert hätte.

  • Besorgt
    Gepostet am 13:21h, 03 Oktober Antworten

    „Auch Telefonieren scheint für viele maskenlos nicht möglich zu sein.“ – da meinen Sie sicher mit Maske statt maskenlos. Auch das habe ich beobachtet. Und wenn dann noch dabei durch Bahnen gelaufen wird, können Aerosole auch gut verbreitet werden.
    „der ÖPNV als größter Verbreiter des Virus? Wohl kaum.“ – doch. Meine Aussage bezog sich auf Öffentlichkeit. Auch in Geschäften sieht man Kunden ohne oder falsch getragner Masken, manchmal auch beim Personal. Aber im ÖPNV ist das alles krasser.
    „Bußgelder im Rahmen der Landesverordnung können nur die Polizeibehörden verhängen, nicht der Ordnungsdienst eines Verkehrsbetriebs.“ – wie wäre es mit Bußgelder im Rahmen der Landesverordnung können nur die Polizeibehörden verhängen, nicht der Ordnungsdienst eines Verkehrsbetriebs.inem Appell an die Politik, Verkehrsbetrieben das Recht einzuräumen? Und vor allem hat der Verkehrbetrieb die Möglichkeit der Transportverweigerung ohne Maske. Und das ist garantiert. Ich aber habe nie erlebt, dass Mitarbeiter z.B. in U-Stationen Leute ohne Maske ansprachen. Warum das nicht? Dieses haben mir viele andere auch bestätigt. Einmal habe ich erlebt (das war ganz am Anfang), da hat ein Tramfahrer die Durchsage gemacht: bitte ziehen Sie die Maske auf, sonst kann ich nicht weiterfahren. EIN EINZIGES MAL. Das war ein super Mitarbeiter. Die meisten (auch Kontrolleure) sehen weg. Auch wenn Ihnen das nicht gefällt, Hr Conrads, es ist meine und nicht nur meine Erfahrung.Viele andere haben mir genau das auch berichtet. Ich habe auch noch nie Kontrollen mit Polizei erlebt. Und ich bin kreuz und quer unterwegs. Daher ist dies wohl auch nur sehr selten erfolgt. Ein Hotdpot ist der UBahnhof Südbahnhof, Hauptwache und Konsti treten Verstöße gehäuft auf, aber am SBhf gibt es außerdem gehäuft Aggresivität. Gerade gestern bin ich dort bedroht und übelst beschimpft worden, nur weil ich sagte auch hier gilt die Maskenpflicht. Ich habe berechtigte Angst gehabt tätlich angegriffen zu werden. Dort kümmert sich keiner. Apropos „Bußgelder im Rahmen der Landesverordnung können nur die Polizeibehörden verhängen, nicht der Ordnungsdienst eines Verkehrsbetriebs.“ noch eine Bemerkung: Sie können doch auch Personalien beim Schwarfahren aufnehmen. Sie könnten doch hier auch Personalien aufnehmen und dann Strafantrag stellen.
    Mir geht es keineswegs um Gängeleien, Einschränkung der Persönlichkeitsrechte etc., und eine Maske tragen will ich selbst nicht, aber ich will von Covid19 wegkommen, und das geht nur mit Maske und Abstand! Auch wenn es hier viele gibt, die auch das leugnen. Dummheit ist leider nicht strafbar. Aber Gefährdung und Bedrohung von Menschenleben schon. Sicher, da ist vor allem auch die Politik gefordert. Wenn alles überstanden ist, dann kann man sich doch freuen auf ein normales Leben. Aber jetzt müssen wir alles tun um diesen Zustand zu überwinden. ALLES.

  • B. Conrads
    Gepostet am 11:07h, 05 Oktober Antworten

    Guten Morgen!

    Es geht nicht unbedingt darum, was mir gefällt. Allerdings schreibe ich klar, wenn meine und unsere Eindrücke sich nicht mit denen von Fahrgästen decken. Dabei will ich nicht irgendetwas aus der Welt schreiben (Motto: „Was nicht sein darf, kann nicht sein!“), sondern darum, darauf hinzuweisen, daß viele Beobachtungen subjektiv sind und nicht verallgemeinert werden können. Nur ein beliebiges Beispiel: Wenn man noch keine Kontrolle der Polizei erlebt hat, kann man nicht schreiben, es werde ja nie kontrolliert.

    Auch wir wünschen uns mehr Kontrollen, sind aber auf die Polizei und deren Einsatzmöglichkeiten angewiesen. Das Thema „Aggressivität“ (Südbahnhof) zeigt auch, warum diese Kontrollen in den Händen der Polizei besser aufgehoben sind als beim Ordnungsdienst eines Verkehrsbetriebs. Die Polizei wird stärker respektiert, alleine deren Anwesenheit wirkt. In der Tat kann die VGF Maskenverweigerer von der Fahrt ausschließen, auch das funktioniert, sollte sich der Fahrgast weigern, am Ende nur mit der gerufenen Polizei. Kommt in der Praxis nicht vor: Maskenverweigerer ziehen Masken auf oder verlassen nach Aufforderung die Bahn, keiner bleibt sitzen, hält die Bahn und alle anderen Fahrgäste 15 Minuten auf, um sich dann von der Polizei abfertigen zu lassen – das alles haben wir hier schon geschrieben.

    Nach juristischer Prüfung ist der Ordnungsdienst der VGF nicht berechtigt, Personalien von Maskenverweigerern aufzunehmen und Anzeigen zu erstatten. Maskenverweigerung ist eben nicht Schwarzfahren, das wird in den Beförderungsbedingungen geregelt. Diese wiederum liegen nicht in Händen der VGF, sonders des Verbunds RMV. Und dort wiederum wird das in den Gremien besprochen, in denen die Vertreter der RMV-Gesellschafter sitzen. Ich möchte das nicht verkomplizieren, vor allem möchte ich die Verantwortung nicht einfach wegreden oder abwälzen. Aber an diesem Beispiel ist gut sichtbar, daß es mit einem einfachen „Die VGF muß jetzt aber mal…“ nicht geht.

    Was eigene Mitarbeiter betrifft: wir haben Beschwerden, daß Kontrolleure oder Ordnungsdienst-Mitarbeiter Maskenverweigerer nicht ansprechen, zum Teil sogar selbst gegen die Verordnung verstoßen. Ein Unding, haben wir die Möglichkeit, gehen wir dagegen vor. Die Information zur Pflicht ist jedenfalls für alle VGF-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindeutig und intern auch kommuniziert. Ich habe aber auch erlebt, daß Fahrgäste angesprochen werden und dann auch reagieren. Auch hier hilft keine Verallgemeinerung, obwohl ich persönlich der Meinung bin, daß schon ein Verstoß durch einen VGF-ler einer zu viel ist.

    Ihr Hinweis mit dem „maskenlosen Telefonieren“ stimmt natürlich, das ist so falsch. Ich werde das im Text ändern, vielen Dank.

    MfG
    B. Conrads

  • Besorgt
    Gepostet am 12:19h, 05 Oktober Antworten

    Herr Conrads, Sie haben recht, verallgemeinern darf man nicht. Ich habe nochmals meinen Text gelesen, eine Verallgemeinerung habe ich nicht gefunden, nur Tippfehler.
    „Nur ein beliebiges Beispiel: Wenn man noch keine Kontrolle der Polizei erlebt hat, kann man nicht schreiben, es werde ja nie kontrolliert.“ – ich habe nirgends die Formulierung, es werde nie kontrolliert. Hingegen: Daher ist dies wohl auch nur sehr selten erfolgt. Dies ist eine stochastische Vermutung. „Auch wir wünschen uns mehr Kontrollen“ – schön. Dann darf ich also erwarten, dass Sie da aktiv werden und auch der Polizei diese Problematik mit Nachdruck darlegen.
    „In der Tat kann die VGF Maskenverweigerer von der Fahrt ausschließen, auch das funktioniert“ – alle Fahrer sollten angehalten werden dies zu tun.
    „„Die VGF muß jetzt aber mal…““ – wo habe ich das geschrieben?
    „Was eigene Mitarbeiter betrifft: wir haben Beschwerden, daß Kontrolleure oder Ordnungsdienst-Mitarbeiter Maskenverweigerer nicht ansprechen, zum Teil sogar selbst gegen die Verordnung verstoßen. Ein Unding, haben wir die Möglichkeit, gehen wir dagegen vor.“ – wovon hängt die Möglichkeit ab? Es sind nicht alle. Aber, wenn ich einen Kontrolleur anspreche, der gegen die Regel Verstoßende in der Nähe des VGFlers ist, dann wundere ich mich warum ich darauf hinweisen muss. In der Tat habe ich beides erlebt: dass auf mein Hinweis man aktiv wurde, und, dass man darufhin sagte: wir können nichts machen. Einmal wurde mir sogar gesagt: beschweren Sie sich doch beim VGF.
    Was Ihre Erfahrungen angeht: ich weiß nicht wie und wo Sie (persönlich) Erfahrungen sammeln. Aber ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten. Und das ist durchaus ernst zu nehmen.

  • Peter Meyer
    Gepostet am 13:51h, 31 Juli Antworten

    Wenn Pflicht zur Erlösung wird, kann die Würde des Einzelnen nicht überleben.

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