Stadtpolizist schreibt Notizen in der Straßenbahn auf

Nach Verschärfung der Maskenpflicht: Gemeinsame Kontrollen in der U-Bahn von Stadtpolizei und VGF

Der Mann versteht die Welt nicht mehr. Er tut jedenfalls so. Warum wird er angehalten? Und wieso soll er 50 € zahlen? Er hat die Maske doch aufgezogen. Und überhaupt: was soll das?

Ja, die Maske sitzt. Aber erst nachdem er schon die Bahnsteigmitte der Station „Bockenheimer Warte“ erreicht hat und auch erst, als er die beiden Uniformen sieht, die zu zwei Stadtpolizisten gehören, die ihn dann auch ansprechen. Auf Bahnsteigen der unterirdischen U-Bahnstationen gilt Maskentragepflicht. Und wer sich daran nicht hält, muß seit Samstag ohne weitere Verwarnung das in der hessischen Corona-Landesverordnung vorgesehene Bußgeld bezahlen.

Gemischte Dienstgruppen

Zwei Dienstgruppen, besetzt mit je drei Stadtpolizisten und drei Mitarbeitern des Ordnungsdiensts der VGF, haben am Mittwoch, 19. August, die Einhaltung der Maskenpflicht in der U-Bahn kontrolliert. Es war die erste gemeinsame Aktion dieser Art von Stadtpolizei und VGF. Schon lange wurde eine solche von Fahrgästen gefordert, um besagter Pflicht Nachdruck zu verleihen.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Kaum ein Thema hat in diesem Sommer Medien und Fahrgäste so regelmäßig und wiederkehrend beschäftigt, wie dieses. Dabei ging es leider nicht um die rund 90 Prozent der Fahrgäste, die auch im Hochsommer und bei längeren Fahrten in Bussen und Bahnen ihre Maske oder Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen, sondern um die Zeitgenossen, denen Solidarität und Rücksichtnahme egal sind. Nach einer Erhebung der lokalen Nahverkehrsgesellschaft Traffiq sind das rund zehn Prozent: sieben Prozent, die die Maske als Kinnhalter, Mundschutz oder Stirnbedeckung tragen, drei Prozent, die meinen, für sie würden weder Landesverordnungen noch Rücksichtnahme auf Mitmenschen gelten.

Hauptverkehrszeit hui, Freizeitverkehr pfui

Nach Beobachtungen der VGF ist die Disziplin der Fahrgäste in den Hauptverkehrszeiten gut. Pendler, die U- und Straßenbahnen aus Berufsgründen nutzen, haben mit Masken kein Problem, hier dürfte die Akzeptanz bei deutlich mehr als 90 Prozent liegen. Anders sieht es in den Abendstunden und am Wochenende aus, dann sind sichtbar mehr „maskenlose“ Fahrgäste unterwegs. Und das hat sich zum Problem entwickelt, denn ein fortgesetzter Verstoß gegen eine Pflicht, der offensichtlich folgenlos bleibt, ist ein Ärgernis. Wenn es dieses Wort überhaupt richtig beschreibt. Noch schlimmer ist, daß solche ungeahndeten Verstösse auch die löbliche Disziplin anderer erodieren lassen.

Lange Zeit haben Unternehmen wie die VGF auf den guten Willen der Menschen gesetzt oder an ihn appelliert. Wie gesagt: neun von zehn Fahrgästen erreichen wir damit. Die Zeit von Langmut oder Appellen ist abgelaufen, seit die Staatsregierung in Wiesbaden die einschlägige Corona-Landesverordnung verschärft hat: seit 15. August kann das Bußgeld in Höhe von 50 € ohne Vorwarnung erhoben werden, wenn Masken falsch oder gar nicht getragen werden. Eine Verwarnung machte im öffentlichen Verkehr eh keinen Sinn, wer an einem Tag in der U3 ermahnt wurde, scherte sich am nächsten in der U6 keinen Ratz um diesen Hinweis.

Den Behörden in Nordrhein-Westfalen war schon früher der Kragen geplatzt: Maskenverweigerung, so die Ankündigung am 5. August, kostet zwischen Eifel und Bergischem Land 150 €. Allerdings hapert es auch in NRW bisweilen an der Umsetzung.

Moderates Vorgehen der VGF

Die VGF hat seit der hessischen Einführung der Pflicht Fahrgäste, die MNB falsch oder gar nicht tragen, angesprochen, bei Bedarf haben Ordnungsdienst und Fahrausweisprüfer kostenlos frische Masken verteilt. Wer sich weigerte, wurde auf Grund des Hausrechts aus der Bahn gewiesen, wer sich dem widersetzte, durfte das mit der herbei gerufenen Polizei ausmachen. Wobei das ein höchst seltener Extremfall ist: wer wartet schon eine Viertelstunde in der Bahn oder am Bahnsteig darauf, daß ihm eine Streife die Hammelbeine lang zieht? Und Nachsicht dürfte man von den Beamten in so einem Fall schon gar nicht erwarten.

Das moderate Vorgehen der VGF fand aber nicht überall Anklang. Ein Blick auf die Social Media-Kanäle der VGF zeigt, daß viele Fahrgäste ganz im Gegenteil eine härtere Linie unterstützen. Gerade die Menschen, die der speziell im Hochsommer nicht eben angenehmen Tragepflicht nachkommen, haben kein Verständnis, wenn Verweigerer einfach davonkommen. Stellvertretend sei aus einem Leserbrief zitiert, den die „Frankfurter Neue Presse“ am 18. August abdruckte: „Ein Staat, der verbindliche Regeln für alle aufstellt, und dann deren Einhaltung nicht überwacht und deren Nichteinhaltung nicht sanktioniert, gibt sich selber auf. Mit politisch korrektem Geschwafel kommt man da nicht weiter.“

Die VGF ist nicht „der Staat“

Abgesehen davon, daß wir den Appell an Solidarität, Selbsterhaltung und den gesunden Menschenverstand nicht unbedingt für „politisch korrektes Geschwafel“ halten, stellt sich der VGF an genau dieser Stelle ein Problem, das manchem Fahrgast oder Journalisten nicht klar war: ein Verkehrsbetrieb ist nicht „der Staat“. Die Durchsetzung einer Landesverordnung ist nicht Sache eines Verkehrsunternehmens, sondern der Ordnungsbehörden und der Polizei. Verschiedentlich gab es darüber Irritationen, denen die VGF frühzeitig mit dem Hinweis, kein Organ der staatlichen Exekutive zu sein, entgegen getreten ist. Das wurde nicht überall gerne gehört.

Kassiert Rewe Bußgeld?

Manche schienen recht glücklich zu sein, mit einem Satz wie „Im öffentlichen Verkehr sind die Verkehrsbetriebe zuständig“ die Verantwortung für die Durchsetzung einer Landesverordnung vermeintlich bei der VGF verorten zu können. Eine Aussage, die stutzig hätte machen müssen: Wer in einem Supermarkt gegen die Maskenpflicht verstößt, erhält das Bußgeld auch nicht vom privaten Sicherheitsdienst der Ladenkette aufgebrummt. Die beruft sich wie die VGF auf das Hausrecht, um den Verweigerer aus dem Geschäft zu bekommen, ruft aber bei fortgesetzter Renitenz die Polizei. Niemand würde erwarten, daß Aldi, Rewe & Co. Personalien aufnehmen, um Anzeigen zu stellen, Bußgelder ausstellen und am besten noch eintreiben. Warum sollte das also die VGF dürfen? Und auf welcher Grundlage?

Klarstellung vom hessischen Verkehrsminister

Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat dagegen am Ende seines hr-Sommerinterviews am 15. August klar gesagt, wer Landesverordnungen durchzusetzen hat:

https://www.hessenschau.de/politik/hr-sommerinterview-verkehrsminister-al-wazir-will-maskenpflicht-staerker-durchsetzen,hr-sommerinterview-tarek-al-wazir-102.html

Das Referat ÖPNV seines Ministeriums hatte schon zuvor in einem Schreiben, das an hessische Verkehrsunternehmen und Verbünde ging, die Rechtslage unmißverständlich aufgedröselt. „Im öffentlichen Verkehr sind die Verkehrsbetriebe zuständig“ sollte damit der Vergangenheit angehören.

Maskenverweigerung gilt nicht als Fahrt ohne gültiges Ticket

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der VGF, auf der der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) die neue Auslastungsanzeige auf seiner App vorstellte, hatte RMV-Chef Knut Ringat wiederum klar gemacht, was Maskenverweigerung vom Fahren ohne gültige Fahrkarte unterscheidet, das häufig als Begründung heran gezogen wird, warum Verkehrsbetriebe quasi nebenbei das Bußgeld für Maskenverstöße erheben könnten: „Personen, die ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind, haben eine andere Ideologie als Menschen, die aus Prinzip keine Maske tragen“, so Ringat. Da komme es schnell zu Konflikten und Eskalation, für die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe weder ausgebildet noch ausgerüstet seien. Tatsächlich zeigen schwere Verletzungen bei zwei VGF-Mitarbeitern das Gefahrenpotential. Und hier ging es nur um moderate Ansprache und Bitten, Masken zu tragen, begleitet vom Angebot, eine kostenlose Maske zur Verfügung zu stellen. Von Strafe war keine Rede, trotzdem lief die Sache aus dem Ruder. Man darf den Ereignissen von Stuttgart zum Trotz annehmen, daß die Hemmschwelle, Polizeibeamte in der U-Bahn anzugreifen, wesentlich höher ist. Zumal selten mit Sturmhaube U-Bahn gefahren wird, da kann man auch gleich eine Maske tragen.

Erstmals gemeinsame Kontrollen in U-Bahnzügen und Stationen

Am Mittwoch waren nun erstmals gemischte Dienstgruppen im Einsatz, die dank der Beteiligung der Stadtpolizei Verstöße gegen die Landesverordnung direkt ahnden konnten und sollten. Die beiden Dienstgruppen, bestehend aus jeweils drei Stadtpolizisten und drei Mitarbeitern der VGF, waren zwischen 8 Uhr 30 und 10 Uhr in den Bahnen und den Stationen der Linie U4 unterwegs. Primäres Ziel war nicht, die Einnahmen der Stadt Frankfurt durch möglichst viele Bußgelder zu erhöhen. Es ging vielmehr um das deutliche Zeichen, daß die Stadt Frankfurt zur Durchsetzung der verschärften Landesverordnung bereit ist.

Den ersten Fahrgast, den es „erwischt“, ist eine Dame Mitte 60. Sie hat das Aufsetzen schlicht vergessen, worüber sie auch RTL gegenüber bereitwillig Auskunft gibt. Tatsächlich hat sie sogar zwei Masken dabei. Also genau der Fahrgast, den man nicht bestrafen möchte und bei dem unter „normalen Umständen“ eine kulante Regelung keine Frage gewesen wäre. Doch bei der Kontrolle am Mittwoch ist das keine Option mehr. Das gilt auch für die Dame, die an der „Seckbacher Landstraße“ zusteigt und sich erst in der U-Bahntür die Maske hochzieht. Heißt im Umkehrschluß: auf dem Bahnsteig hatte sie keine getragen. Im Hintergrund ist da noch die Durchsage zu hören, die auf die Tragepflicht auch in Stationen hinweist. Ein anderer Fahrgast hat gar keine Maske dabei. Zwar hat der VGF-Mitarbeiter eine für ihn parat, aber mit 50 € ist das letztlich die teuerste Mund-Nase-Bedeckung, die er bekommen konnte.

An der Bockenheimer Warte meint eine Dame, sie wisse gar nicht, was die Polizisten eigentlich wollten, sie habe doch eine Maske getragen. Ein Bild, das einer der drei Kollegen zuvor mit dem Handy zwecks „Beweissicherung“ aufgenommen hat, erschüttert dann ihre Verteidigungsstrategie nachhaltig.

Ruhiger Verlauf in der Hauptverkehrszeit

Die Kontrolle verläuft insgesamt ruhig, nur an der Station „Bockenheimer Warte“ meint ein junger Mann, der maskenfrei auf dem Bahnsteig wartete, den Stadtpolizisten am Ende der Prozedur, die ihn 50 € kostete, lauthals noch ein paar „freundliche“ Warte mit auf den Weg geben zu müssen. Es ist auch immer einen Versuch wert, Unwissenheit mit mangelnder Sprachkenntnis vorzutäuschen oder – wenn es gut läuft – so die dann doch recht mühsame Kontrolle zum Abbruch zu bringen. Eine Dame mittleren Alters versucht das in der U-Bahn mit Russisch, aber da kann ein Ordnungsdienst-Kollege aushelfen, der kurzerhand dolmetscht. Danach nimmt die Kontrolle ihren erwarteten Verlauf.

Am Ende hat die Stadtpolizei in anderthalb Stunden 13 Maskenverstöße aufgenommen. Acht davon wurden auf dem Bahnsteig gezählt, fünf in den Bahnen. In vier Fällen wurden die 50 € ohne weitere Konsequenzen sofort bezahlt, in neun Fällen wurden Personalien aufgenommen und es folgen Anzeigen. Das liegt mit geschätzten ein Prozent der angetroffenen Fahrgäste noch unter den genannten Traffiq-Zahlen, ist aber – das ist klar – das Ergebnis einer Kontrolle in der Hauptverkehrszeit. Die Zahlen hätten bei einer Kontrolle in den Abendstunden anders ausgesehen, aber es ging VGF und Stadtpolizei nicht darum, den Stadtsäckel zu füllen, in den das Bußgeld analog zu „Knöllchen“ aus dem Straßenverkehr fließt.

Mehr Verstöße auf Bahnsteigen als in Zügen

Die meisten Verstöße wurden auf den Bahnsteigen registriert. Unkenntnis, daß auch hier die Maskenpflicht gilt? Nicht ausreichende Information darüber? In regelmäßigen Abständen kommen Lautsprecherdurchsagen, auch in Fahrzeugen wird akustisch auf die Maskenpflicht in Bahnen und auf Bahnsteigen hingewiesen, auf den Zugzielanzeigern läuft die Information, es gibt Plakate und Spots auf den Infoscreen-Bildschirmen der großen Stationen. Wenn der eingangs beschriebene Herr beim Anblick einer VGF-Dienstkleidung sofort die auf Halbmast sitzende Maske hochzieht, ist das untrügliches Zeichen dafür, daß er ganz genau weiß, was er auch auf dem Bahnsteig zu tun hat. Um das Bußgeld ist er deswegen nicht herum gekommen.

Viel hilft viel. Wirklich?

Überhaupt stellt sich die Frage, ob viel wirklich viel hilft? Die VAG in Freiburg hat zum Beispiel auf den Boden im Türbereich ihrer Stadtbahnen große Aufkleber angebracht, die auf die Maskenpflicht in den Fahrzeugen hinweisen. Vielleicht etwas für die VGF? Schon, aber wenn jetzt wirklich jemand glaubt, die VAG-Kollegen kämen um die Ausrede „Habe ich nicht gewußt“ herum, der täuscht sich. Natürlich kann man immer noch ein bißchen mehr machen, da ein weiteres Plakat, dort noch ein Aufkleber. Aber sich im Corona-Sommer 2020 mit Unkenntnis rausreden zu wollen, ist nicht glaubwürdig.

Wie geht es weiter?

VGF und Stadtpolizei sind mit dem Zeichen, das sie gemeinsam gesetzt haben, zunächst zufrieden. Seinen Zweck hat der Termin, an dem auch Medienvertreter teilnehmen konnten, erreicht. Natürlich stellt sich die Frage, ob Kontrollen im Abendverkehr, die eher auf Eskalation und Auseinandersetzung hinauslaufen können als solche im morgendlichen Berufsverkehr, nötig sind? Ausgeschlossen, das ist klar, werden sie nicht. Wie es aber im öffentlichen Verkehr mit der Maskenpflicht und ihrer Kontrolle genau weitergeht, ist im Moment offen. Die VGF wird ihre Kontrollen mit Hinweisen und Verteilung von kostenlosen Masken weiterführen, aber sie wünscht sich auch weitere gemeinsame Kontrollen mit Stadt- oder vielleicht auch Landespolizei. Hierzu laufen Gespräche.

Bernd Conrads
B.Conrads@vgf-ffm.de
11 KOMMENTARE
  • Thomas
    Gepostet am 08:38h, 20 August Antworten

    Du siehst dir Bilder an, wie OB Feldmann und die Geschäftsführer von VGF, RMV und traffiQ lustig und natürlich ohne Maske in der B-Ebene stehen um einen neuen Ticketautomaten vorzustellen.
    Und dann wunderst du dich, warum Leute die keinen Dienstwagen haben, die Maskenpflicht nicht richtig ernst nehmen.

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 08:59h, 20 August Antworten

      Guten Morgen, Thomas!

      Ich kann die Frustration verstehen, die aus diesem Post spricht. Dazu gibt es jede Menge Anlaß, aber vielleicht nicht an dieser Stelle: Nach unserer (bisherigen Frankfurter) Regelung, gilt die Maskenpflicht nicht in den B-Ebenen, da diese auch als öffentliche Unterführungen und Passagen genutzt werden. Besagte PK war in der B-Ebene der Station „Willy-Brandt-Platz“. Die genannten Herren mühten sich auch um Abstand, was im Eifer des Gefechts nicht immer gelang. Beim gestrigen Termin trugen die Herren Feldmann und Raasch die ganze Zeit Masken, auch bei den TV-Interviews. O.k., das ist nicht einheitlich und daher nicht immer nachvollziehbar, aber ich finde das das bei weitem nicht so kritisch, wie den Urlaub von Tausenden von Menschen im Ausland, die dann vielfach das Virus wieder ins Land mitbringen.

      Und ganz ehrlich: Die Maske zu verweigern hat nichts mit einem Dienstwagen zu tun, sondern mit der grundsätzlichen Einstellung zu Solidarität, Miteinander und gegenseitiger Rücksichtnahme.

      • Thomas
        Gepostet am 11:53h, 20 August Antworten

        Vielen Dank für die Erkkärung.

        Ich gehöre keineswegs zu den Maskenverweigerern. Im Gegenteil, ich bin auf den ÖPNV angewiesen und freue mich, dass gegen die unsolidarischen Pseudo-„Querdenker“ nun etwas nachdrücklicher Vorgegangen wird.

        Aber gerade deshalb finde ich die Botschaft die die genannten Herren (die aufgrund ihrer Privilegien eben nicht auf den ÖPNV angewiesen sind, sondern ihn nur als Bühne brauchen), gesendet haben sehr befremdlich. Den wer kommt denn bitte darauf, dass die „unterirdische Station“ erst unterhalb der B-Ebene geeignet ist Viren zu übertragen?

        • Bernd Conrads
          Gepostet am 12:15h, 20 August Antworten

          Die Frage ist natürlich berechtigt. In der hes. Landesverordnung ist nur von „Bahnhöfen“ die Rede. Die Festlegung auf unterirdische Stationen und die Zugänge sowie der Verzicht auf oberirdische Bahnsteige und B-Ebenen stammt von der VGF. Warum? Die B-Ebenen werden als Passagen und Unterführungen genutzt, die Verweildauer ist kürzer, als auf Bahnsteigen. Auch die Platzverhältnisse sind anders: Während auf einem räumlich begrenzten Bahnsteig der 1,5 Meter-Abstand bisweilen schwierig zu halten ist – sogar auf dem Mittelbahnsteig der Hauptwache ist das in der Hauptverkehrszeit nicht drin -, ist das in den weitläufigeren B-Ebenen, in denen man in aller Regel noch dazu in Bewegung ist, nicht der Fall. Daher haben wir einen Unterscheid zwischen B- und Fahrebenen gemacht. Es ist in der Tat schwierig, hier für Fahrgäste und uns einen roten Faden rein zu bringen. Wird aber noch besser: Bei der Kontrolle am Mittwoch haben wir Fahrgäste auf dem oberirdischen Bahnsteig der Station „Schäfflestraße“ auf mangelnden Abstand hingewiesen, denn diese Bahnsteige sind recht schmal. Aber wer verstünde eine aus dieser Erkenntnis abgeleitete Maskenpflicht auf oberirdischen Bahnsteigen, wenn das auf dem Bürgersteig ein paar Meter weiter nicht nötig sein soll?

          • André Wolf
            Gepostet am 15:00h, 20 August

            „Die Festlegung auf unterirdische Stationen und die Zugänge sowie der Verzicht auf oberirdische Bahnsteige und B-Ebenen stammt von der VGF.“

            Der Verzicht auf oberirdische Bahnsteige ist zwingend, auch für die Schäfflestraße. In der Verordnung ist ausdrücklich von „in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden“ die Rede.

            Gebäude zeichnen sich durch eine einheitliche Eigenschaft aus, nämlich durch ihr Dach.

            Der 105m-Bahnsteig an der Schäfflestraße ist also gar kein Gebäude. Allenfalls das kleine überdachte Stückchen.

          • Thomas
            Gepostet am 15:35h, 20 August

            Erneut Danke für die geduldige Erklärung.

            Gleichwohl finde ich die Festlegungen bisweilen nicht konsistent. Vor Ihrem Ticketcenter in der B-Ebene der Konstablerwache ist die Verweildauer vermutlich oftmals kaum kürzer als am Bahnsteig, wo alle paar Minuten ein Zug fährt. Halten sich die Kunden dort an den Mindestabstand, müssen Passanten durch die Warteschlange „hindurchlaufen“ und können keinen Abstand halten.
            In den Zügen ist es dann ohnehin wieder völlig egal, dort stehen wir Pendler zu den Stoßzeiten wieder wie die Sardinen – was (dank Maske) völlig sicher sein soll, anders als am Bahnsteig, wo Sicherheitsabstand verlangt wird.

            Ich verstehe, dass solche Konzepte in der Praxis schwerlich völlig widerspruchsfrei zu gestalten und umzusetzen sind und der Gestaltungsraum der VGF hier begrenzt ist. Aber wenn dann noch schwer nachvollziehbare Definitionen zugrunde gelegt werden (hier Mindestabstand und Maske, dort nicht), kann ich den Frust der Menschen über als widersprüchlich wahrgenommene Regelungen verstehen. Und bei manchen, gefühlt immer mehr, wird der Frust dann leider zum Trotz.

  • Hans-Joachim Stockmann
    Gepostet am 10:40h, 20 August Antworten

    Diese Bilder sehe ich gerne. Endlich wird mal durchgegriffen bei den Fahrgästen welche ohne Maske fahren. Ich arbeite im Wechseldienst und fahre nach dem Spätdienst 22:00 mit der Strassenbahn nach Hause. Immer wieder Leute ohne Maske oder als Kinnschutz. Entweder Pärchen welche mit ihrer Unterhaltung alle Nachbarn beglücken. Oder Männer mit Bierflasche/Dose. Klar das die Maske beim Trinken stört und um die Zeit nie kontrolliert wird. Das Problem hatte ich schon in früheren Jahren. Ich fahre an allen Wochentagen zu verschiedenen Urzeiten. Da war schon mal ein Jahr, wo keine!!! Kontrolle stattfand. Ich fahre auch keine Linie im Aussenbereich sondern zwischen Galluds und Hauptbahnhof. Also eine Strecke wo öftere und schärfere Kontrollen nötig wären. Ein ansonsten sehr zufriedener Fahrgast!

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 11:44h, 20 August Antworten

      Ich hoffe, daß wir mit weiteren gemeinsamen Kontrollen den Wünschen von Fahrgästen, die Maskentragepflicht besser durchzusetzen, als das leider bisher der Fall war, gerecht werden. Zwar halte ich es für richtig, im ersten Schritt an den gesunden Menschenverstand und die Solidarität zu appellieren, aber die Entwicklung zeigt, daß wir damit kein befriedigendes Ergebnis erreichen. Die überwiegende Mehrheit akzeptiert die Masken, aber die Zahl derer, die sich nicht darum scheren, ist zu groß. Allerdings, die Rechtsgrundlage ist in dem Beitrag nochmal genau beschrieben, liegt das nicht alleine in unserer Hand. Daher sind die Gemeinschafts-Kontrollen mit der Polizei wichtig.

  • M.Stappenbeck
    Gepostet am 11:20h, 20 August Antworten

    Sehr schön – tragen denn jetzt wenigstens auch die Kontrolleure in den unterirdischen Stationen permanent ihre Masken?
    Das war bis jetzt nicht sehr oft der Fall…

    • Bernd Conrads
      Gepostet am 11:28h, 20 August Antworten

      In den Fahrzeugen, auf den Bahnsteigen und deren Zugängen (Teppen, Fahrstühlen) müssen sie das tun! Wie jeder Fahrgast, auch wenn sie acht Stunden arbeiten. Leider tun sie das nicht immer, was natürlich die Bemühungen der VGF konterkariert. Das es aber „bis jetzt nicht sehr oft der Fall“ war, möchte ich bestreiten, das entspricht nicht meiner eigenen Beobachtung.

  • Hossein
    Gepostet am 09:38h, 25 August Antworten

    Auch Fahrer haben sich an die Maskenpflicht zu halten. Beim Durchgehen durch die Fahrzeuge und in den U-Bahnstationen gefährden Sie sehr oft die Gesundheit anderer, weil keine Maske tragen und zu cool dafür sind. Besonders die neuen und jungen Fahrer lieber Handy als Maske. Steht das so in den Anweisungen bei vgf? LG

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